Es ist paradox: Kreative suchen Reichweite in Sozialen Medien, fürchten aber den Verlust ihres Urheberrechtes.
Das gilt nicht nur für Soziale Netzwerke – Publikation im Internet führt dazu, dass Ideen von Unbekannten verwertet werden. Kopisten, Plagiateure und direkter Datendiebstahl sind quasi die Haupt-Akteure und die Basis des Internet – aus Sicht des Urheberrechtes wenigstens.
Es gibt dazu Schutztechniken und Methoden, wie etwa das Einbringen von Codes in Texte oder Markern in Bildern.
Codes in Texten sind eine mächtige Methode, um Urheberrecht nachzuweisen. Sie können aus Bezügen bestehen, aus versteckten Codierungen (textintern), aus Namen, Ortsangaben oder Clustern von Eigenschaften (textextern).
Man sollte nicht vergessen, dass jede/r Schreibende unbewusste Duftmarken beim Arbeiten setzt – sei es die persönliche Orthographie und Grammatik, sei es der Wortschatz oder ein typischer Gedankenfluss (Beispiel: den französischen Autor Celine oder den rätselhaften Autor B. Traven könnte man leicht über ihren Stil identifizieren). Eine kurze, unvollständige Übersicht:
Codes in Texten
- Personalisierungen (Informationen aus der eigenen Biographie, die den Text einer bestimmten Person zuordnen)
- Initiale, Akrostichon, Anagramme (Teils von der Formatierung abhängig, sind dies Wörter, die sich in Anfangsbuchstaben oder Umordnungen verstecken)
- Mathematische Codes, etwa durch Buchstaben-Wiederholungen oder Buchstaben, die sich auf die Position im Alphabet beziehen
- Parallelen und Analogien – in Fabeln etwa werden schon seit Jahrtausenden politische Aussagen versteckt, indem Abläufe in verfremdeter, aber noch gut erkennbarer Form beschrieben wurden
Mischformen dieser Techniken können einen Text in ausgesprochen eindeutiger Weise an eine Persönlichkeit binden und damit als Urheberrechtsnachweis dienen. Übersetzungen, Umformulierungen und Umformatierungen würden einige dieser Hinweise vernichten, inhaltliche Bezüge allerdings mit großer Wahrscheinlichkeit erhalten bleiben
In Bildern gibt es offizielle und in der Technik angelegte Markierungsmethoden (Industriestandards), die aber leicht veränderbar sind und teilweise schon beim Kopieren einer Datei verschwinden oder verändert werden. Dazu zählen die EXIF und IPTC Informationen, in denen Urheber sich namentlich eintragen können.
Weiter gibt es grafische Bearbeitungen der tatsächlichen Bildinformation, etwa durch Wasserzeichen, Sperrschriften, Urheberrechtshinweise sowie unsichtbare oder schwer erkennbare grafische Veränderungen, zB ein bestimmtes Pixelmuster oder ein Helligkeitsverhältnis mehrerer Pixel zueinander. Dies spielt etwa bei forensischen Untersuchungen eine Rolle, da das Leistungsprofil der Transistoren einer Digitalkamera einem Bild zugeordnet werden kann.
Urheberrechtsschutz ist untrennbar mit dem Herkunftsnachweis verbunden, was auch bei Strafverfolgung, Zensur und staatlicher Unterdrückung eine Rolle spielt.
Auch in Bildern lassen sich Schutzmechanismen im Inhalt unterbringen, etwa, indem beim Bildaufbau stets dieselbe Perspektive gewählt wird, indem ein bestimmtes, unauffälliges Element in jedem Bild mit in die Szene einbezogen wird, oder indem die Kamera manipuliert wird, etwa durch gezieltes Verkratzen des Objektivglases.
Jedes Foto ist ein digitales Muster, dessen Kopien durch Ähnlichkeitsabgleich gefunden werden können. Bei diesen CBIR-Methoden (Computer Based Image Retrieval) lassen sich sogar Verfremdungen eines Originalbildes verlässlich zuordnen, sofern das Originalbild selbst für den Abgleich vorhanden ist. Deshalb ist der beste Bildschutz das sorgfältige Erstellen von Sicherungskopien.
Methoden der Bildmarkierung (unvollständige Liste)
- Industriestandards (EXIF, IPTC)
- Wasserzeichen / Prägung
- Unsichtbare Wasserzeichen, zB Digimarc-Verfahren
- Copyright-Hinweis im Bild
- Optische Codierung
- Inhaltliche Markierung durch Gestaltung / Platzieren von Identitätsmarken in der Szene / am Set
Wikipedia Artikel zum Thema Meta-Daten:
https://en.wikipedia.org/wiki/IPTC_Information_Interchange_Model